Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

 

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)-Berichtspflicht ist da. Lästige Vorschrift oder Treiber um Transformationskompetenzen im Unternehmen zu entwickeln? – Sie entscheiden! Mit der Berichtspflicht gehen viele offene Fragen einher und neue Anforderungen und Herausforderungen, die zusätzlich zum Tagesgeschäft gemanagt werden müssen. Ist Ihr Unternehmen vorbereitet?

Zögern Sie nicht und starten Sie bereits jetzt mit den Vorbereitungen für die CSRD-Pflicht – so sind Sie bestens aufgestellt, sind vertraut mit den Anforderungen und Rahmenbedingungen, haben intern Verantwortlichkeiten, Strukturen und Kapazitäten geschaffen und können so die CSRD effizient erfüllen, sobald Sie für Ihr Unternehmen fällig wird.  

Wir begleiten Sie gerne dabei. Was benötigen Sie? Beurteilungswissen? Eine Gap-Analyse oder eine Wesentlichkeitsanalyse nach doppelter Materialität? Wir führen in die Themen ein, begleiten beim Sammeln von Daten und dem Aufbau von internen Managementstrukturen (insbesondere für Ihr Klimamanagement) und unterstützen beim Verfassen des CSRD-Berichts zu Klima und Umwelt.  

 

Wir passen unsere Dienstleistung an Ihren Bedarf und Ihre unternehmensspezifischen Rahmenbedingungen an – damit Sie so pragmatisch wie möglich einen Umsetzungsplan zur Erfüllung der CSRD-Berichtspflicht haben und Ihr Klima- und Nachhaltigkeitsmanagement erfolgreich weiterentwickeln können.  

 

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) im Überblick:

Die CSRD ist seit Januar 2023 die geltende EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen in Europa. Sie umfasst die Berichterstattung zu den Themen Umwelt, Soziales und Menschenrechte sowie Governance. Ziel der CSRD ist es, die Transparenz und Offenlegung von Nachhaltigkeitsaspekten zu erhöhen und erstmals erweiterte, verbindliche Berichtsstandards auf EU-Ebene zu etablieren. Seit dem 1. Januar 2024 gilt die CSRD für mehr als 11.000 Unternehmen in der EU und wird schrittweise auf rund 50.000 Unternehmen ausgeweitet. CSRD-Unternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten jährlich in Form eines CSRD-konformen Berichts zu veröffentlichen und diesen extern prüfen zu lassen.

 

Ab dem Geschäftsjahr 2025 fallen Unternehmen unter die CSRD, die folgende Kriterien erfüllen:

  • > 250 Beschäftigte im Durchschnitt des Geschäftsjahrs
  • > Nettoumsatz von 50 Millionen Euro
  • > Bilanzsumme von 25 Millionen Euro

Was umfasst die CSRD inhaltlich?

  • Allgemeine Angabepflichten, z.B. zu Integration von Nachhaltigkeitsaspekten im Geschäftsmodell und Governance-Strukturen
  • Thematische Angabepflichten entsprechend der ESG-Kriterien (Environment, Social, Governance)
  • Umweltrisiken: z.B., THG-Emissionen, Energie- und Wasserverbrauch, Biodiversität, etc.
  • Soziale Risiken: z.B., Mitarbeiter:innenbeziehungen, Menschenrechte, gesellschaftliches Engagement, etc.
  • Governance Risiken: z.B., Unternehmensführung- und strategie, Risikomanagement, etc.

Unser Angebot

MIT EINEM KONKRETEN UMSETZUNGSPLAN AUF DIE CSRD-BERICHTSPFLICHT VORBEREITEN

Klarheit über die Anforderungen der CSRD sowie über die strategische Bedeutung für Ihr Unternehmen ermöglicht es, ein effektives Nachhaltigkeitsmanagement aufzubauen bzw. weiterzuentwickeln und die CSRD-Berichtspflicht strukturiert anzugehen. Ziel ist es, Verantwortlichkeiten, Ziele und Maßnahmen im Rahmen eines Umsetzungsplans zu definieren, sodass Sie vorbereitet sind, sobald die CSRD für Ihr Unternehmen fällig wird.

Aufbauend auf einer Bestandsaufnahme Ihrer bisherigen Aktivitäten im Bereich Kima und Nachhaltigkeit und der Sammlung relevanter Daten und Kennzahlen, führen wir für Sie eine sog. Gap-Analyse durch. Das Ziel: Abweichungen Ihrer derzeitigen Klima- und Nachhaltigkeitsaktivitäten zur CSRD zu identifizieren und Handlungsschritte zum Schließen dieser Abweichungen abzuleiten.
Mit den gewonnenen Erkenntnissen entwickeln wir mit Ihnen einen konkreten Umsetzungsplan der u.a. Verantwortlichkeiten, Prioritäten, relevante Handlungsfelder und den Zeitrahmen festhält. So können Meilensteine und Ziele erfolgreich erreicht werden.

 

Produktblatt CSRD-Umsetzungsplan

Produktblatt CSRD-Umsetzungsplan Klima

 

 

WESENTLICHKEITSANALYSE NACH DOPPELTER MATERIALITÄT

Ein Kernbestandteil der CSRD ist die doppelte Wesentlichkeitsanalyse, bei der neben der Offenlegung über die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Mensch und Umwelt, auch die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf das Unternehmen selbst dargestellt und bewertet werden. Wir – je nach Art und Größe Ihres Unternehmens auch gemeinsam mit unseren Partner:innen – identifizieren mit Ihnen relevante Nachhaltigkeitsthemen aus Sicht der Stakeholder:innen (optional: detailliert) und bewerten diese, basierend auf einer Wesentlichkeitsanalyse nach doppelter Materialität (entsprechend der European Sustainability Reporting Standard (ESRS) und konform mit der CSRD-Berichtspflicht) mithilfe einer Wesentlichkeitsmatrix. Die daraus resultierenden Ergebnisse bieten eine Entscheidungsgrundlage für zukünftige Schritte und Handlungsoptionen.  

 

Produktblatt Wesentlichkeitsanalyse

 

 

EINEN CSRD-KONFORMEN BERICHTSTEIL ÜBER KLIMA VERFASSEN

Im Rahmen der CSRD sind Sie verpflichtet, Ihre Klima- und Umweltauswirkungen, Klimaziele, Transformationspläne etc. offenzulegen und transparent zu kommunizieren. Neben der reinen Berichterstattung besteht so auch die Möglichkeit, klimawandelbedingte Chancen und Risiken zu identifizieren und zu bewerten, THG-Reduktions- und Vermeidungspotenziale aufzudecken sowie Klarheit über die THG-Emissionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu erlangen und konkrete Maßnahmen davon abzuleiten.

Wir verfassen Ihre Berichtsteile zur Offenlegung Ihres Klimamanagement und begleiten Sie bei Ihrem individuellen Prozess zum CSRD-Bericht im Bereich Klima.